Leere Drohungen

Mittwoch, 27. Juni 2007 von Stephan

Ein aufgebrachter Nutzer verfasste im Laufe des gestrigen Tages eine E-Mail, in der er sich beschwerte, seine Freundin und er würden zutiefst beleidigt und bedroht werden. Gleichzeitig forderte er uns zur Herausgabe der persönlichen und der Verbindungsdaten des Täters auf. Unsere Antwort fiel daraufhin selbstverständlich negativ aus, verbietet das Datenschutzgesetz solche Handlungen doch explizit.

Daraufhin erreichte uns dann heute folgende Mail im Wortlaut:

Guten Morgen,

ich wollte Ihnen damit nur ersparen ins Kreuzfeuer der Staatsanwaltschaft zu geraten. Wir hätten das quasi unter uns klären können. Nicht auszudenken das die Medien davon erfahren, keine Ahnung ob das erfolgreiche Offentlichkeitsarbeit sein könnte.

Weiterhin erwarte er unsere Zuarbeit zur Stellung krimineller Individuen und lasse uns bis 12 Uhr Zeit zum Handeln.

Unsere Antwort daraufhin blieb selbstverständlich trotz der Androhung schlechter Publicity negativ:

Sehr geehrter Herr XXX.

Auch implizierte Drohungen werden uns nicht dazu bringen können, gegen geltendes Recht zu handeln. Ich wünsche Ihnen aber viel Spaß beim Medienvertreter oder Anwalt Ihrer Wahl, die Personen werden Ihnen genau das gleiche erzählen. Wenn sie wirklich etwas erreichen möchten, was fernab leerer Drohungen gegen nicht beteiligte Personen liegt, dann empfehle ich Ihnen eine Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidirektion unter ggf. Zuhilfenahme eines sachkundigen Anwalts. Selbiger wird Sie sicher auch darüber informieren können, wie Sie sich gegenüber Medienbetreibern verhalten sollten.


mit freundlichen Grüßen,

li